AGB SimplyHealth24 GmbH

Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

Präambel

Wir begrüßen Sie als neuen gewerblichen Vertragspartner (im Folgenden: Vertriebspartnerin/Vertriebspartner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständige/r Vertriebspartnerin/Vertriebspartner der SimplyHealth24 GmbH, Am Kickenberg 2, 57368 Lennestadt, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Josef Püttmann, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: SimplyHealth24) und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unserer Waren. Bei dem Vertrieb unserer Waren und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld der Social Selling Community, des Network Marketings, des Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs, ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund.

Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln, ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.

Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern

  • Unsere Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner beraten ihre Kunden und Interessenten ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Waren, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.
  • Die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner stellen sich im Onlinekontakt oder persönlichen und telefonischen Kontakt mit den Kunden und Interessenten zu Beginn des Verkaufs- und/oder Vertriebsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Namen und als Vertriebspartnerin/Vertriebspartner von SimplyHealth24 auch auf den verwendeten Online-Marketing-Unterlagen vor. Außerdem legen sie zu Beginn des Kontakts den geschäftlichen Zweck ihre Kontaktaufnahme offen und machen deutlich, welche Waren angeboten werden sollen.
  • Auf Kunden- oder Interessentenwunsch wird auf eine (fortgesetzte) Online-Kommunikation oder ein Verkaufsgespräch verzichtet, die Online-Kommunikation oder das Gespräch verschoben oder eine begonnene Online-Kommunikation oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
  • Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche, Online-Kommunikationen, sonstige elektronische Kommunikationen und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Kunde hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner rufen oder kontaktieren (auch via elektronische Medien) einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist für den Fall eines Anrufs hierbei zu übermitteln.
  • Während eines Kundenkontakts informiert die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die angebotenen Waren und – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.
  • Alle Informationen zu den Waren müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. Einer Vertriebspartnerin/ einem Vertriebspartner ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in jeglicher Form zu den Waren zu machen.
  • Eine Vertriebspartnerin/ ein Vertriebspartner darf keine Behauptungen über Waren, deren Preise oder Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von SimplyHealth24 freigegeben worden sind.
  • Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von SimplyHealth24 autorisiert sind, diese müssen zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
  • Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen konnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
  • Eine Vertriebspartnerin/ ein Vertriebspartner darf keine Angaben im Hinblick auf ihre/seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner machen. Weiterhin darf eine Vertriebspartnerin/ ein Vertriebspartner keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.
  • Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.
  • Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.

Ethische Regeln für den Umgang mit Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern

  • Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen.
  • Neue Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.
  • Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Waren und Leistungen von SimplyHealth24 gemacht werden.
  • Es ist Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern nicht gestattet, andere Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von SimplyHealth24 zu bewegen.
  • Die Pflichten der nachfolgenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.

Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen

  • Zu anderen Wettbewerbern oder sonstigen Unternehmen des Network-Marketing-Bereichs, Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs verhalten sich die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner von SimplyHealth24 stets fair und ehrlich.
  • Systematische Abwerbungen von Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner anderer Unternehmen werden unterlassen.
  • Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Waren oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertragspartnervertrages zwischen der SimplyHealth24 GmbH, Am Kickenberg 2, 57368 Lennestadt, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Josef Püttmann, und dem unabhängigen und selbständigen Vertragspartner (künftig: Vertriebspartnerin/Vertriebspartner). Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses bilden.

(2) SimplyHealth24 erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) SimplyHealth24 ist ein Unternehmen, das über ein Social Selling Vertriebskonzept die Herstellung und den Vertrieb von klimapositiven Kosmetik- und Nahrungsergänzungs-Produkten ebenso wie weitere Gesundheits- und Lifestyle-Produkten (künftig: Waren) betreibt. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner soll für SimplyHealth24 die Waren nach ihrer/seiner Wahl als Wiederverkäufer/in an Endkunden (nicht aber an gewerblichen Wiederverkäufer) weiterverkaufen und/oder vermitteln, so dass das Erbringen des Wiederverkaufs und/oder der Vermittlung der Waren die Grundlage des Geschäfts einer Vertriebspartnerin/eines Vertriebspartners bildet. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner über die zu leistende jährliche Servicegebühr (siehe hierzu unter § 6) hinaus finanzielle Aufwendungen tätigt, sie/er eine Mindestanzahl von Waren oder sonstigen Leistungen von SimplyHealth24 abnimmt/erwirbt oder die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner andere Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner wirbt. Erforderlich ist lediglich die Registrierung. Für ihre/seine Tätigkeit als Wiederverkäufer/in erhält die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner die entsprechende Marge, die sich aus dem Einkauf- und Verkaufspreis je erfolgreichem Warenverkauf ergibt. Für ihre/seine Tätigkeit als Vermittler/in erhält die Vertriebspartnerin/ der Vertriebspartner eine entsprechende Direktvermittlungsprovision je erfolgreicher Warenvermittlung.

(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner zu werben. Für diese Tätigkeit erhält die/der werbende Vertriebspartnerin/Vertriebspartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz der/des geworbenen Vertriebspartnerin/Vertriebspartners. Für die Werbung hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision, ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung, richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Karriereplan.

(3) SimplyHealth24 stellt der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner mit der erfolgreichen Registrierung, ein kostenfreies Online-Backoffice und auf Wunsch eine kostenpflichtige Replicate-Website nebst angeschlossenem Online-Shop-System inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des § 6 (1) zur Verfügung. Das kostenfreie Backoffice ermöglicht es der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner unter anderem einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über ihre/seine vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen, ebenso wie die Vertriebspartner- und Downline-Entwicklungen zu haben.

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

(1) Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind, möglich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Pro natürliche Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartner-Antrag akzeptiert, ebenso wie eine natürliche Person nicht berechtigt ist, sich zusätzlich als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder sonst mehrfach indirekt zu registrieren.

(2) Sofern eine Kapitalgesellschaft einen Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner -Antrag einreicht, sind der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer und falls nicht vorhanden die Steuernummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber SimplyHealth24 jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.

(3) Bei Personengesellschaften sind – sofern vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber SimplyHealth24 jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Personengesellschaft.

(4) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

(5) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner kann sich für die Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeit ein kostenfreies Online-Backoffice und auf Wunsch eine kostenpflichtige Replicate-Website nebst angeschlossenem Online-Shop-System zur Verfügung. Das kostenfreie Backoffice ermöglicht es der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner unter anderem einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über ihre/seine vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen, ebenso wie die Vertriebspartner- und Downline-Entwicklungen zu haben.

§ 4 Status der Vertriebspartnerin / des Vertriebspartners als Unternehmer

(1) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von SimplyHealth24. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Die Vertriebspartnerin/Der Vertriebspartner unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von SimplyHealth24 und trägt das vollständige unternehmerische Risiko ihres/seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung ihrer/seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat ihren/seinen Betrieb – soweit erforderlich – im Sinne einer ordentlichen Kauffrau/eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit erforderlich – auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne einer ordentlichen Kauffrau/eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.

(2) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung ihrer/seiner Arbeitnehmer zur Sozialversicherung), verantwortlich. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat alle erforderlichen Anmeldungen, Genehmigungen oder Erlaubnisse rechtzeitig einzuholen und aufrechtzuerhalten.

§ 5 Wettbewerbsverbot / Abwerbung

(1) Der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, selbst wenn diese Wettbewerber sind, Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben.

(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen, ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte, für den Betrieb des SimplyHealth24-Geschäfts an andere SimplyHealth24 Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner zu vertreiben.

(3) Soweit die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen, auch Network Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, tätig ist, verpflichtet sie/er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst ihrer/seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit ihrer/seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner andere als SimplyHealth24 Produkte nicht zur selben Zeit, am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten.

(4) Außerdem ist es der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ausdrücklich untersagt, SimplyHealth24 Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.

(5) Der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Vertriebspartnerinnen-/Vertriebspartnervertrages gegen andere Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner- oder sonstige Vertriebsverträge, die sie/er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.

§ 6 Geheimhaltung

Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SimplyHealth24 und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von SimplyHealth24 gehören insbesondere auch die Kundendaten, Preiskalkulationen und sonstigen Daten über wirtschaftliche Verhältnisse und Beziehungen von SimplyHealth24, deren Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder anderen mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die überlassene Software und deren Anwendungen. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner verpflichtet sich, diese Informationen weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben, noch sie außerhalb der Ausübung der vertraglichen Pflichten zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 7 Werbung / Nutzung von Marketingmaterialien

(1) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist verpflichtet, bei allen Werbeaktivitäten und Kundenansprachen die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Regeln von SimplyHealth24 einzuhalten.

(2) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner darf ausschließlich das von SimplyHealth24 zur Verfügung gestellte Werbe- und Informationsmaterial verwenden. Die Herstellung und Verbreitung eigener Websites (SimplyHealth24 stellt den Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern auf Wunsch eine Replicate-Website zur Verfügung, auf dem der Verkauf der Waren erfolgen darf), Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Zeitungs- oder Zeitschriftenwerbeanzeigen, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Fernsehwerbung, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte, einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellter Verkaufs- oder Werbemittel ist nur nach vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail erteiltem Einverständnis von SimplyHealth24 gestattet, das im freien Ermessen von SimplyHealth24 liegt. Die entsprechende Anfrage zum Erhalt des Einverständnisses ist via E-Mail an kontakt@simplyhealth24.de zu übersenden.

(3) Es ist untersagt, mit mehreren Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartnern eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben.

(4) Für den Fall, dass die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner die Waren von SimplyHealth24 in anderen Internet Medien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, Twitter oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp oder Snapchat) bewirbt, darf sie/er stets nur die offiziellen SimplyHealth24 Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit ihrem/seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren und darf an keiner Stelle Angaben über ihr/sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei SimplyHealth24 machen oder für eine Tätigkeit bei SimplyHealth24 als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben, ebenso wie sie/er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen ihrer/seiner eigenen privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und ohne vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail erteiltem Einverständnis von SimplyHealth24 keine professionellen Social-Media-Geschäftsauftritte erstellen darf. Vor Inbetriebnahme eines eigenen Social-Media-Geschäftsauftritts ist die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner verpflichtet, die Social-Media-Präsenz und/oder -kanal SimplyHealth24 per E-Mail an kontakt@simplyhealth24.de zur Prüfung zu übersenden. Ein Verkauf der Waren darf nur über die offizielle Replicate-Website der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners erfolgen. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist verpflichtet, in ihre/seine Social-Media-Präsenz und/oder -kanal einen entsprechenden Link zu der Replicate-Website zur Verfügung einzufügen.

(5) Die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner dürfen keine Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) verwenden, um die Waren und sonstigen Leistungen von SimplyHealth24 zu bewerben und/oder zu vertreiben. Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) dürfen jedoch genutzt werden, damit sich die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner als „unabhängiger SimplyHealth24 Vertriebspartnerin/Vertriebspartner“ vorstellen kann.

(6) Die Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner dürfen Bannerwerbung auf einer Website platzieren, vorausgesetzt, sie verwenden die von SimplyHealth24 geprüften und genehmigten Vorlagen und Bilder und halten sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Verbot der Einkommensangaben und Heilaussagen). Alle Bannerwerbung muss mit der Website der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners verlinkt sein.

§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung

(1) Der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, selbst wenn diese Wettbewerber sind, Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben.

(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen, ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte, für den Betrieb des SimplyHealth24-Geschäfts an andere SimplyHealth24 Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner zu vertreiben.

(3) Soweit die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen, auch Network Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, tätig ist, verpflichtet sie/er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst ihrer/seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit ihrer/seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner andere als SimplyHealth24 Produkte nicht zur selben Zeit, am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten.

(4) Außerdem ist es der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner ausdrücklich untersagt, SimplyHealth24 Vertriebspartnerinnen/Vertriebspartner für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.

§ 9 Geheimhaltung

Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SimplyHealth24 und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von SimplyHealth24 gehören insbesondere auch die Kundendaten, Preiskalkulationen und sonstigen Daten über wirtschaftliche Verhältnisse und Beziehungen von SimplyHealth24, deren Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder anderen mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die überlassene Software und deren Anwendungen. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner verpflichtet sich, diese Informationen weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben, noch sie außerhalb der Ausübung der vertraglichen Pflichten zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 10 Vergütung und Abrechnung

(1) Als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung und ihre/seine Tätigkeit erhält die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem SimplyHealth24 Karriereplan ergeben. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Karriereplan, den die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner in ihrem/seinem Backoffice abrufen kann, und der im Einklang mit diesen Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen steht.

(2) SimplyHealth24 wird die Provisionen und Vergütungen monatlich abrechnen und auszahlen. Hierzu wird SimplyHealth24 im Rahmen des Abrechnungsverfahrens die in der jeweils gültigen Provisionsordnung festgelegten Zahlungswege und Zahlungsfristen einhalten. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist verpflichtet, ihre/seine Abrechnungen und Zahlungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Einwendungen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber SimplyHealth24 geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Abrechnungen und Zahlungen als genehmigt.

(3) Für alle Überweisungen, die auf ein von der Vertriebspartnerin/dem Vertriebspartner angegebenes Konto zu erfolgen haben, ist dieser allein verantwortlich. Sollten aufgrund fehlerhafter Kontoangaben der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners zusätzliche Bankgebühren anfallen, gehen diese zu Lasten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners.

(4) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner ist verpflichtet, alle gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben in Bezug auf ihre/seine Vergütungen und Einkünfte aus der Tätigkeit für SimplyHealth24 einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere die fristgerechte Anmeldung und Abführung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Einhaltung der entsprechenden Meldepflichten.

§ 11 Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch SimplyHealth24 unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner verpflichtet sich, etwaige Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.

(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (2) hingewiesen, nach dem SimplyHealth24 bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) und 19 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (2) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat SimplyHealth24 das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach eigenem freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.

(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder

§ 12 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen.

(2) SimplyHealth24 kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere gegen die in § 7 geregelten Pflichten verstößt, oder wenn über das Vermögen der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 13 Datenschutz

(1) SimplyHealth24 erhebt, speichert und nutzt die personenbezogenen Daten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners zur Vertragsabwicklung, zur Durchführung und Abwicklung der Verträge sowie zu Marketingzwecken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die über sie/ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus hat die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer/seiner personenbezogenen Daten.

(3) Die Vertriebspartnerin/der Vertriebspartner hat das Recht, jederzeit der Nutzung ihrer/seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. SimplyHealth24 wird in diesem Fall die gespeicherten personenbezogenen Daten der Vertriebspartnerin/des Vertriebspartners unverzüglich löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SimplyHealth24.

Aktuell gültige Version der Geschäftsbedingungen vom 23.04.2022.